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Viel Wirbel um das neue bayrische Polizeiaufgabengesetz

Quelle: www.polizeiaufgabengesetz.bayern.de/


In den Mainstream Medien und den sozialen Medien werden die Menschen mit der Angst vor einem Überwachungsstaat, den Verlust der Privatsphäre, der Meinungsfreiheit und der Freiheit in Panik gebracht.
Ich habe heute mal nach genaueren Informationen, als denen die in den Medien verbreiteten, gesucht. Leider musste ich dabei feststellen das zwar die Punkte, die im neuen Polizeiaufgabengesetz erneuert wurden, von der Presse aufgeführt wurden aber keine Hintergründe oder Erklärungen.
Nach den Meldungen verschiedener Medien und auch vieler Kommentare in den sozialen Medien war ich zuerst entsetzt.
Bei dem neuen bayrischen Polizeiaufgaben geht es in der Hauptsache darum die Möglichkeiten zur Ermittlung von Straftaten auf den neuesten Stand zubringen. Auch die Maßnahmen welche die Polizei nun präventiv ergreifen kann unterliegt strengen Regeln und dient dem Schutz der Menschen.

Außerdem wird in der Generalklausel der Begriff „drohenden Gefahr“ hinzugefügt. Der Gesetzestext des neuen Art. 11 Abs. 3 PAG lautet:

  • „Die Polizei kann die notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr auch treffen, wenn im Einzelfall
    das individuelle Verhalten einer Person die konkrete Wahrscheinlichkeit begründet, oder
  • Vorbereitungshandlungen für sich oder zusammen mit weiteren bestimmten Tatsachen den Schluss auf ein seiner Art nach konkretisiertes und zeitlich absehbares Geschehen zulassen,
  • dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entsteht (drohende Gefahr)

    Mir breiten die Begrifflichkeiten „drohende Gefahr“ und „konkrete Gefahr“ kein gutes Gefühl weil besonders die „drohende Gefahr“ immer auch vielseitig ausgelegt werden kann so dass die Polizei sich auch alles so zurecht legen kann wie es gerade gebraucht wird. Dennoch braucht die Polizei diese neuen Möglichkeiten aber gerade bei Prävention bei drohender Gefahr müssen strenge Richtlinien gelten denn sonst können schnell auch unschuldige in die Mühlen der Justiz geraten.

    Bei einer „konkreten Gefahr“ muss meiner Meinung nach die Polizei alle Modernen Möglichkeiten ausschöpfen können solange diese dem Schutz von Mensch, Tier und Umwelt dient und dem Gesetz entspricht.

    Jeden Tag lesen, hören und sehen wir in den Medien von Verbrechen aller Art und ich habe das Gefühl es ist alles in den letzten Jahren Schlimmer geworden. Wenn auch ein wenig mit einem mulmigen Gefühl im Bauch bin ich der Meinung das wir der Polizei auch die Möglichkeit geben auf anstehende Aufgaben reagieren zu können. Dennoch sollte an dem Gesetz noch weiter gearbeitet werden damit der Schutz von Unschuldigen, der Datenschutz und die Rechte der Menschen nicht eingeschränkt werden.

    Nachfolgend links zu diesem Thema:

    Download der Pag Broschüre. Hier findet Ihr Antworten auf eure Fragen.

    Landtag verabschiedet Polizeiaufgabengesetz

    Polizeiaufgabengesetz

    Informationen zu Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei

    Art. 11 Allgemeine Befugnisse der Polizei (Bayern)

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